Alle Gesellinnen und Gesellen der Mitgliedsbetriebe sind zur Gesellenversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
Wahlvorschläge können in der Versammlung durch Zuruf an den Wahlleiter unterbreitet werden. Wählbar ist, wer volljährig ist und eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung abgelegt hat und seit mindestens drei Monaten im Betrieb eines Innungsmitgliedes beschäftigt ist. Wahlberechtigt sind die bei einem Innungsmitglied beschäftigten Gesellen.
Im Anschluss sind Sie herzlich eingeladen, an einem Imbiss teilzunehmen.